Die Registriernummer bei Energieausweisen

Ein kleiner Code mit großer Bedeutung. Die Registriernummer auf einem Energieausweis ist nicht bloß eine Buchstabenfolge. Sie steht stellvertretend für die Qualität, Rechtssicherheit und Überprüfbarkeit Ihres Dokuments. Warum das so ist und wie Sie davon profitieren, lesen Sie hier.

In diesem Artikel erfahren Sie …
- … was ist die Registriernummer und wozu sie da ist
- … wie die Registriernummer aufgebaut ist
- … welchen Mehrwert die Registriernummer bietet
- … wie die Qualitätssicherung des Energieausweises funktioniert
- … welche gesetzlichen Grundlagen für die Registriernummer gelten
- … warum die Registriernummer für die Qualitätssicherung des Energieausweises wichtig ist
Was ist die Registriernummer – und wozu ist sie da?
Die Registriernummer wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) über die sogenannte GEG-Registrierstelle vergeben. Seit 2014 ist sie gesetzlich vorgeschrieben und zunächst unter EnEV, heute im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 98 verbindlich verankert.
Diese Nummer ist:
- Ein einmaliger Identifikator für jeden Energieausweis, vergleichbar mit einer Seriennummer.
- Ein Zeichen für staatlich anerkannte Ausstellung durch qualifizierte Energieberater.
- Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Dokuments bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung.
Wie ist die Registriernummer aufgebaut?
Die Registriernummer eines Energieausweises in Deutschland ist nach einem festen Schema aufgebaut:

Länderkennung
Zwei Buchstaben stehen für das Bundesland, in dem der Ausweis registriert wurde.
Beispiele:
- BW = Baden-Württemberg
- HE = Hessen
- HH = Hamburg
Registrierungsjahr
Nach einem Bindestrich folgt die vierstellige Jahreszahl der Registrierung, etwa 2025.
Fortlaufende Nummer
Ein weiterer Bindestrich leitet die neunstellige Seriennummer ein:
- Die ersten beiden Ziffern müssen 00 lauten, denn nur dann ist die Nummer gültig.
- Nummern, die mit 99 beginnen, stammen aus dem DIBt-Testsystem und sind nicht gültig.
Die restlichen sieben Ziffern stellen eine fortlaufende Nummer dar, sodass jede Registriernummer einmalig vergeben wird.
Vergabe und Ablauf der Registriernummer
Die Registriernummer für einen Energieausweis wird ausschließlich von der GEG-Registrierstelle des DIBt vergeben, und zwar über ein Online-Portal, auf das nur ausstellungsberechtigte Personen Zugriff haben. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Der Aussteller meldet sich mit seiner Zulassung im DIBt-Portal an.
- Er beantragt für jeden neuen Energieausweis eine einmalige Registriernummer.
- Nach der Eingabe grundlegender Angaben (z. B. Gebäudeart, Ausweisart, PLZ, Ausstellungsdatum) wird die Nummer automatisch generiert.
- Diese Nummer muss anschließend gut sichtbar auf dem Energieausweis vermerkt sein.
Die Registriernummer gilt immer nur für ein spezifisches Gebäude und ist nicht übertragbar. Ohne sie ist der Energieausweis rechtlich ungültig.
Mehrwert und Bedeutung der Registriernummer auf dem Energieausweis
Die Registriernummer auf dem Energieausweis erfüllt mehrere zentrale Funktionen für Eigentümer, Aussteller und Behörden:
-
Verbraucherschutz:
Die Nummer stellt sicher, dass der Ausweis ordnungsgemäß registriert wurde und nicht gefälscht ist. -
Transparenz:
Behörden können im Fall von Stichproben die Angaben im Energieausweis eindeutig zuordnen und nachvollziehen. -
Missbrauchsschutz:
Durch die eindeutige Nummer ist es nicht möglich, denselben Ausweis mehrfach oder für andere Gebäude zu verwenden. -
Qualitätssicherung:
Die Nummer dient als Grundlage für die elektronische Stichprobenkontrolle des DIBt und damit zur Verbesserung der Ausweisqualität insgesamt.
Für Eigentümer bedeutet das: Ein Energieausweis mit gültiger Registriernummer signalisiert Seriosität und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, was ein Pluspunkt bei Vermietung, Verkauf oder Finanzierung darstellt.
Qualitätskontrolle: Wie funktioniert die Stichprobenprüfung?
Die Vergabe der Registriernummer steht im Zentrum eines dreistufigen Kontrollsystems, das für mehr Qualität und Rechtssicherheit bei Energieausweisen sorgt. Zuständig ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt):
Hier wird kontrolliert, ob der Ausweis vollständig ist und alle Pflichtangaben enthält. Ein fehlerhafter Ausweis muss in dieser Phase korrigiert oder neu erstellt werden.
Die Angaben im Ausweis (z. B. zum Energiebedarf) werden auf innere Schlüssigkeit geprüft. Passen die Werte zur Art und Größe des Gebäudes?
Die höchste Prüfstufe fordert den Aussteller auf, alle Berechnungsgrundlagen und Daten offenzulegen, inklusive Nachweise für verwendete U-Werte oder Gebäudestrukturen.
Wird ein Ausweis beanstandet, muss er innerhalb einer kurzen Frist korrigiert oder zurückgezogen werden. Bei wiederholten Fehlern drohen dem Aussteller Konsequenzen bis hin zum Lizenzentzug.
Für Verbraucher ist diese Kontrolle ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Sie sorgt dafür, dass die Angaben im Energieausweis nachvollziehbar und belastbar sind.
Gesetzliche Grundlagen & Registrierung beim DIBt
Verlässlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit, genau dafür steht die Registriernummer auf Ihrem Energieausweis. Die gesetzliche Basis dafür ist folgende:
Einführung und Rechtsgrundlage
Seit dem 1. Mai 2014 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG § 98) die zentrale Registrierungspflicht vor. Jeder ausgestellte Energieausweis muss eine individuelle Registriernummer erhalten.
Zuständigkeit beim DIBt
Die GEG-Registrierstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergibt die Nummern und führt elektronische Stichprobenkontrollen durch. Damit bleibt der Energieausweis manipulationssicher und prüfbar.
Erfassung bestimmter Daten – aber kein öffentliches Register
Bei der Registrierung werden nur die erforderlichen Informationen (z. B. Aussteller, Gebäudeart, Postleitzahl, Ausstellungsdatum, Ausweisart) erfasst. Wichtige Daten wie Adresse oder Verbrauchswerte werden nicht zentral gespeichert. Das System ist kein öffentlich zugängliches Register.
- Nummer vorhanden? Jeder rechtmäßige Energieausweis muss auf der ersten Seite eine Registriernummer tragen. Ohne sie ist der Ausweis ungültig.
- Abgleich beim DIBt: Aktuell gibt es kein öffentlich zugängliches Online-Tool, mit dem Sie selbst die Nummer prüfen können. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Ausweises haben, können Sie sich an das DIBt oder an eine Verbraucherzentrale wenden.
- Plausibilität prüfen: Stimmt das Ausstellungsdatum mit der Nummernstruktur (Jahreszahl) überein? Wirken die Angaben im Ausweis realistisch in Bezug auf das Gebäude?
Registriernummer – Die Qualitätssicherung des Energieausweises
Die Registriernummer gewährleistet die Nachvollziehbarkeit, schützt vor Fälschungen und ist ein zentraler Baustein zur Qualitätssicherung im Energieausweisverfahren. Kurz: Sie steht für Vertrauen, Transparenz und echten Verbraucherschutz.
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