Nutzen Sie unsere Energieausweise, um Ihren Vermarktungserfolg zu steigern.
Der rechtsgültige Energieausweis wird bei uns von zertifizierten und erfahrenen Energieberatern erstellt. Ausschließlich im Auftrag von Eigentümern oder Maklern der Immobilienbranche.
Je schneller ein rechtsgültiger Energieausweis vorliegt, desto früher können Sie mit der Vermarktung Ihrer Immobilien beginnen.
Einfach heute noch registrieren und Zugriff erhalten.
Mit der einfachen Registrierung erhalten Sie sofort Zugriff auf unsere übersichtlichen Erfassungsbögen. Als Makler stellen Sie diese Ihren Kunden spätestens nach Abschluss des Maklervertrags zur Verfügung. Für Eigentümer enthalten die Bögen praktische Hilfestellungen, sodass sie gut und schnell bearbeitet werden können.
Wir prüfen die Daten und klären alle Fragen direkt mit Ihnen oder Ihren Kunden.
Sobald wir den Erfassungsbogen von Ihnen oder Ihren Kunden erhalten, beginnen wir mit der Prüfung aller Daten, der Erfassung in unseren Systemen und erstellen einen vorläufigen Ausweis. Unklarheiten beseitigen wir direkt mit den Eigentümern.
Sie erhalten den Ausweis mit Beiblatt für die Immobilienanzeige.
Der Ausweis wird nochmals von unseren Energieexperten geprüft und wir erstellen den rechtsgültigen Energieausweis mit Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik. Sie und Ihre Kunden erhalten dann den Energieausweis. Sie können jetzt rechtssicher in die Vermarktung starten!
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Welcher Energieausweis ist der richtige? Besteht für Sie überhaupt eine Pflicht? Machen Sie den kostenlosen Ausweis Check!
Jetzt checkenProfitieren Sie von unseren umfangreichen Leistungspaketen für Eigentümer und Makler.
Einfache Datenerfassung.
inkl. MwSt
49 €Hohe Aussagekraft.
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129 €Wir geben Antworten auf häufige Fragen zum Energieausweis für Eigentümer und Immobilienmakler.
Wir sind ein deutschlandweit tätiger Anbieter, der Energieausweise sowohl im Auftrag von Eigentümern als auch von Maklern anbietet. Immer dann, wenn eine Immobilie mit Makler verkauft werden soll, sind sowohl Eigentümer als auch Makler auf einen qualitativ hochwertigen Energieausweis angewiesen. Es lohnt sich daher für Makler die Initiative zu ergreifen und auf unsere Erfahrung bei der energetischen Bewertung von Wohngebäuden zurückzugreifen. Deshalb haben wir unser Angebot sowohl auf Eigentümer als auch auf Makler zugeschnitten.
Da das neue Gebäudeenergiegesetz Makler stärker in die Pflicht nimmt, sind sie zunehmend auf leistungsstärkere Services zum Energieausweis angewiesen. Wir sind überzeugt: Energieausweise sind für Makler und Eigentümer nicht nur Pflicht, sondern bieten viele zusätzliche Chancen in der Vermarktung und beim Verkauf.
Der Gesetzgeber lässt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen zu. Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis orientiert sich an einem aus der Gebäudesubstanz rechnerisch ermittelten Wert, während der Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre ermittelt wird.
In vielen Fällen können Sie zwischen den beiden Ausweisarten frei wählen. Bei unserem neuen Produkt, dem Energieausweis Smart, erstellen wir intern beide Ausweisarten und wählen dann den für Sie günstigeren Ausweis aus.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es verbindet deren Inhalte zu einer Vorschrift.
Damit legt das GEG alle energetischen Vorgaben von Gebäuden fest. Seit Ende 2020 gilt es für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.
Sofern Makler die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantworten, was meistens der Fall ist, nennt das Gebäudeenergiegesetz in § 87 (1) erstmals die gesetzliche Pflicht für Makler, Angaben zum Energieausweis zu machen.
Welche Angaben zu den Pflichtangaben gehören, wird eindeutig benannt. Diese Vorschriften sind unbedingt zu beachten, da sonst Abmahnungen und Bußgelder verhängt werden können.
Spätestens bei der Besichtigung sind Sie als Eigentümer oder Makler verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Aber auch in den Immobilieninseraten gibt es einiges zu beachten. So darf beispielsweise das Baujahr des Gebäudes im Ausweis nicht vom Baujahr in der Anzeige abweichen.
Das GEG nennt folgende fünf Pflichtangaben für Energieausweise in Inseraten und Anzeigen:
Bei Nichtwohngebäuden sind zusätzlich die Angaben zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.
Die allgemeinen Angaben wie beispielsweise das Baujahr und die Gebäudeadresse sind meist unabhängig vom Energieausweis bekannt. Diese Daten sind daher schnell im Erfassungsbogen eingetragen. Beim Verbrauchsausweis kommen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre hinzu.
Etwas aufwendiger ist der Bedarfsausweis, bei dem die Gebäudegeometrie, Fensterflächen, die Dämmung und die Heiztechnik ermittelt werden müssen. Unsere einfach und übersichtlich gestalteten Erfassungsbögen sind bestens für eine schnelle und gute Datenaufnahme geeignet.
Bei fehlenden oder falschen Angaben in Immobilienanzeigen drohen Eigentümern oder Maklern Abmahnungen bis zu 15.000 Euro. Auch wenn diese Höchstsumme nicht sofort vollstreckt wird, können die in Abmahnungen enthaltenen Unterlassungsklauseln äußerst unangenehm werden.
Nutzen Sie unsere Expertise in Sachen Energieausweis und lassen es gar nicht erst so weit kommen. Vermeiden Sie Fehler im Vorfeld, in dem Sie ihre Prozesse mit unseren abstimmen.
Das Thema Energieeffizienz im Gebäudesektor wird auch bei Immobilientransaktionen immer wichtiger. Der Energieausweis bietet einen idealen Einstieg in das Kundengespräch zu diesem Thema.
Sie können als Makler oder Eigentümer nicht nur die Ergebnisse der Energieeffizienz kommunizieren, sondern mit den Ihnen verfügbaren Zusatzinformationen die Ergebnisse sinnvoll einordnen – ein echter Mehrwert für Ihre Interessenten. Schreiben Sie uns an, um mehr zu erfahren.