Energieausweis, Immobilienverkauf, Vermietung

Kann man einen Energieausweis selbst erstellen? Was erlaubt ist — und was nicht (GEG §88)

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Energieeffizienz-Expertin, Content-Managerin

Der Verkauf steht an, der Makler fragt nach dem Energieausweis — und in der Suchleiste stoßen Sie schnell auf Begriffe wie „Excel-Vorlage“ oder „kostenloses PDF“. Dass Sie sparen wollen, ist nachvollziehbar. Entscheidend ist aber: Dürfen Sie den Ausweis ausstellen, oder liefern Sie nur die Daten, auf deren Grundlage ein Berechtigter ihn erstellt?

Zwei Dokumente im Vergleich — selbstgedruckte Vorlage und Excel-Ausdruck versus registrierter Energieausweis mit Effizienzband (GEG § 88)

Die Ausstellung ist nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Personen vorbehalten — nicht Ihnen als Eigentümer. Was Sie sehr wohl selbst tun können: Heizkostenabrechnungen sortieren, Verbräuche plausibilisieren, Unterlagen hochladen und den Ausweis anschließend online beauftragen. Das ist der legale und oft günstigere Weg.

Und: Gute Vorbereitung spart nicht nur Kosten, sondern verbessert oft auch die Genauigkeit der Werte — denn fehlende Angaben müssen sonst konservativ geschätzt werden. So vermeiden Sie Fehler, Rückfragen und im schlimmsten Fall Bußgelder durch unplausible oder falsche Angaben.

Kurze Antwort: Nein — aber Sie können viel selbst erledigen

Ein rechtsgültiger Energieausweis entsteht nicht durch Ausfüllen einer Vorlage. Er setzt Ausstellung durch eine berechtigte Person und Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach § 98 GEG voraus. Die Grenze im Überblick:

AufgabeSie selbstNur Berechtigte
Heizkostenabrechnungen sammeln
Gebäudedaten erfassen (Baujahr, Fläche, Heizung)
Verbrauch grob in Excel prüfen
Normgerechte Berechnung & Ausweis-PDF
DIBt-Registriernummer beantragen
Ausweis bei Besichtigung vorlegen (§ 80 GEG)mit gültigem AusweisAusstellung

Wann Sie einen Ausweis brauchen und welche Fristen gelten, erklärt der Leitfaden zur Energieausweis-Pflicht. Haben Sie geerbt, gelten teils andere Pflichten — dazu: Energieausweis für Erbimmobilien. Dieser Artikel beantwortet nur die Frage: Darf ich das selbst?

Vorbereitung ist nicht Ausstellung

In Suchergebnissen und Anbieter-Texten werden drei Dinge oft vermischt:

  • „Selbst berechnen“ — Sie ermitteln Kennwerte zur eigenen Orientierung.
  • „Online-Formular“ — Sie liefern Daten; eine andere Person stellt den Ausweis aus.
  • „Selbst ausstellen“ — Sie geben ein Dokument als offiziellen Energieausweis ab.

Rechtlich zählen Ausstellung und Registrierung beim DIBt. Ob Sie vorher in Excel gerechnet haben, ist dafür unerheblich.

  • Beim Online-Bestellen geben Sie Daten ein; ein berechtigter Energieberater prüft, rechnet normgerecht und registriert — Sie sind nicht der Aussteller.
  • Eine Excel-Vorlage liefert etwa kWh pro Quadratmeter, ersetzt aber weder die Berechnung nach dem GEG noch die DIBt-Registrierung.
  • Ein kostenloses PDF aus dem Netz erfüllt die Vorlage- und Übergabepflicht nicht. Zu vermeintlich kostenlosen Ausweisen: Energieausweis kostenlos?.

Wer darf Energieausweise ausstellen? (GEG § 88)

§ 88 GEG regelt abschließend, wer ausstellen darf. In der Regel nicht berechtigt sind Eigentümer ohne passende Qualifikation, Immobilienmakler, Hausverwalter oder reine Software-Anbieter — auch wenn die Oberfläche nach „selbst erstellen“ klingt.

PersonengruppeKurz
Nach Landesbauordnung für Wärmeschutz-Nachweise Berechtigteim Rahmen ihrer Nachweisberechtigung
Hochschulabsolventen (z. B. Architektur, Bauingenieurwesen, Physik, TGA)plus Zusatz nach Abs. 2
Handwerksmeister / Eintragungsberechtigte (Bau, Anlage, Schornsteinfeger)plus Zusatz nach Abs. 2
Staatl. anerkannte Techniker (Gebäudehülle, Heizung, Lüftung)plus Zusatz nach Abs. 2

Hinzu kommt eine Zusatzvoraussetzung nach § 88 Abs. 2 GEG: Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Hochbau, Schulung nach Anlage 11 GEG oder öffentliche Bestellung als Sachverständiger. Seit der GEG-Novelle 2024 berechtigt außerdem die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA (§ 88 Abs. 5 GEG).

Eine behördliche Aussteller-Lizenz gibt es nicht. Der Aussteller prüft selbst, ob er die Voraussetzungen erfüllt — so das BBSR-Infoportal zu Ausstellungsberechtigten. Listen wie die dena Energieeffizienz-Experten helfen bei der Suche; sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Energieausweis selbst berechnen? Excel, Vorlagen und PDFs

Sie haben 36 Monate Heizkosten für 120 m² zusammengerechnet — 18.000 kWh im Jahr, grob 150 kWh/(m²·a). Solche Tabellen sind ein sinnvoller Plausibilitätscheck vor der Beauftragung (WHK Controlling).

Das Ergebnis ist trotzdem kein Energieausweis. Es fehlen die Witterungsbereinigung nach § 82 GEG, die Pflichtangaben nach den Anlagen zum GEG und die DIBt-Registriernummer. Ein selbst ausgedrucktes PDF mag im Ordner überzeugend wirken — bei Besichtigung oder vor dem Notar zählt es nicht.

Was Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheidet, lesen Sie im Leitfaden Energieausweis verstehen. Den passenden Typ wählt der Berechtigte anhand Ihrer Daten — nicht Ihre Excel-Datei.

DIBt-Registriernummer: Warum Sie nicht selbst „drucken“ können

Ohne Registriernummer ist kein Ausweis gültig — das prüfen Käufer und Mieter zurecht an der ersten Seite. Die Nummer vergibt ausschließlich die GEG-Registrierstelle des DIBt (§ 98 GEG). Zugang haben ausstellungsberechtigte Personen mit Benutzerkonto, nicht Eigentümer.

Das DIBt prüft bei der Anmeldung nicht aktiv, ob jemand wirklich berechtigt ist; die Verantwortung liegt beim Aussteller. Für Sie gilt: Steht keine Nummer auf Seite 1, ist das Dokument wirkungslos. Aufbau und Bedeutung der Nummer erklären wir in Die Registriernummer bei Energieausweisen.

Was Sie selbst tun dürfen (das 80-Prozent-Modell)

Hier liegt Ihr legaler Spielraum — und oft die größte Ersparnis, weil der Aussteller weniger nachfragen muss:

Checkliste: Was Sie selbst vorbereiten können

Die vollständige Checkliste finden Sie unter Dokumente für den Energieausweis. Stellen Sie dem Aussteller richtige Daten bereit — dafür haften Sie nach § 83 Abs. 3 GEG. Falsche Angaben können Bußgelder nach sich ziehen.

Online bestellen ist nicht selbst ausstellen

Bei seriösen Anbietern wählen Sie den Ausweistyp, geben Gebäude- und Verbrauchsdaten ein und laden Belege hoch. Ein ausstellungsberechtigter Energieberater prüft die Plausibilität, berechnet nach den technischen Regeln, registriert beim DIBt und liefert das PDF — rechtlich gleichwertig zum Vor-Ort-Termin.

„Online“ beschreibt den Datenweg, nicht das Umgehen von § 88. Verbrauchsausweise sind online oft ab etwa 49 € erhältlich; einen Überblick geben 10 Online-Anbieter im Kostenvergleich und 3 Top-Anbieter. Ist unklar, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis passt, vergleicht der Energyausweis Smart™ beide Wege und stellt den passenderen aus — mehr dazu im Smart-Artikel.

Risiken bei ungültigem oder selbstgemachtem Ausweis

Wer mit einem unregistrierten PDF zur Besichtigung erscheint, erfüllt die Pflichten bei Verkauf oder Vermietung nicht — unabhängig vom Layout. Für Eigentümer relevante Bußgeldtatbestände nach § 108 GEG:

VerstoßNormBis
Falsche Daten vom Eigentümer§ 83 Abs. 3 → Nr. 2610.000 €
Ausweis nicht vorgelegt§ 80 Abs. 4 → Nr. 2410.000 €
Ausweis nicht übergeben§ 80 Abs. 4 → Nr. 2510.000 €

Wer ohne Berechtigung ausstellt, verletzt Nr. 28 (ebenfalls bis 10.000 €) — für Laien praktisch selten, solange niemand das Dokument als amtlichen Ausweis ausgibt. In der Alltagserfahrung sind zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Käufern oder Mietern häufiger als behördliche Bußgelder (geg-info.de; vgl. Haftung bei ungültigen Ausweisen).

Häufige Fragen

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Sie dürfen ihn nicht ausstellen — das regelt § 88 GEG. Sie dürfen ihn aber vorbereiten: Belege sammeln, Gebäudedaten erfassen, alles an den Aussteller übermitteln.

Reicht eine Excel-Vorlage oder kostenlose PDF?

Für die gesetzliche Pflicht bei Verkauf oder Vermietung nein. Zur eigenen Orientierung ja. Kostenlose Vorlagen aus dem Netz sind oft eine Kostenfalle, keine Rechtsgrundlage.

Ist ein Online-Energieausweis rechtsgültig — oder „selbst gemacht“?

Er ist rechtsgültig, wenn ein Berechtigter ihn ausstellt und eine DIBt-Registriernummer auf dem Dokument steht — nicht weil Sie das Formular selbst ausfüllen. Zum Prozess: Energieausweis-Pflicht — FAQ online.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Qualifizierte Fachleute nach § 88 GEG (siehe Tabelle oben) — nicht Sie als Eigentümer ohne diese Qualifikation.

Kann ich die DIBt-Registriernummer selbst beantragen?

Nein. Den Antrag stellt der Aussteller über die GEG-Registrierstelle.

Was passiert bei einem ungültigen oder selbst „gebauten“ Ausweis?

Die Pflichten nach § 80 GEG bleiben unerfüllt. Käufer oder Mieter können reklamieren; Bußgelder sind möglich.

Fazit

Einen Energieausweis selbst ausstellen dürfen Sie nicht — selbst vorbereiten sehr wohl. Das spart Zeit und oft Geld beim Aussteller. Sammeln Sie Unterlagen, prüfen Sie Verbräuche grob und beauftragen Sie einen Berechtigten; online sind Verbrauchsausweise häufig ab etwa 49 € erhältlich. Als Nächstes: Dokumente sammeln, Anbieter vergleichen oder direkt einen Energieausweis online erstellen.