Energieausweis, GModG 2026, Heizung

Wie wirkt sich die Biotreppe auf den Energieausweis aus?

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Energieberater, Blogger

Seit der Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 28. Juli 2026 steht die Biotreppe im Mittelpunkt vieler Schlagzeilen zum „Heizungsgesetz“. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen künftig steigende Anteile biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe nutzen. In diesem Artikel klären wir, was in der Berichterstattung bisher unbeantwortet blieb: ob und wie diese Pflicht die Energieeffizienzklasse im Energieausweis verändert.

Geteiltes Bild: links ein Gasbrenner mit drei Bio-Brennstoff-Fläschchen für steigende Prozentstufen, rechts ein Luft-Wärmepumpen-Außengerät mit kurzem grünem Endenergie-Balken

Kurz gesagt: Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes hängt am Endenergiekennwert — also daran, wie viel Energie das Gebäude braucht oder verbraucht. Ob der Brennstoff biogen ist, spielt für diese Klasse kaum eine Rolle. Primärenergie und Treibhausgasangaben können sich verbessern, wenn der Aussteller den tatsächlichen Bioanteil je Energieträger ansetzt und mit den festen Faktoren der Anlagen 4 und 9 verrechnet. Die Biotreppe regelt den Pflichtanteil am Brennstoffmix, nicht die Effizienzklasse.

Rechtsstand · GModG

Verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Artikel 1 mit § 43 gilt seit dem 29.07.2026, die Ausweisregeln und die Anlagen 4 und 9 gelten ab dem 1. Januar 2027 (Artikel 2). Überblick: GModG beschlossen: Was folgt jetzt für Energieausweise?.

Was die Biotreppe regelt und was nicht

Seit dem 29. Juli 2026 (Artikel 1, Tag nach der Verkündung) gilt: Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, muss der Eigentümer sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10%, ab 2030 15%, ab 2035 30% und ab 2040 60% der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder genanntem Wasserstoff einschließlich Derivaten erzeugt wird (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 1 § 43 Absatz 1; BBSR-Portal: Neuregelungen).

Die Biotreppe ist damit eine Erfüllungs- und Nachweispflicht für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasanlagen: Das Einbaudatum entscheidet, ob der Eigentümer die Mindestanteile sicherstellen und nachweisen muss. Es sagt dagegen nichts darüber aus, mit welchem Bioanteil im Netz oder beim Lieferanten tatsächlich geheizt wird. Bestandsheizungen ohne Neu-Einbau fallen nicht unter § 43 Absatz 1; marktseitig ist dennoch davon auszugehen, dass Gas- und Ölprodukte die Treppenstufen zunehmend mitliefern und damit auch Altanlagen — besonders im Gasnetz — mit höherem Bioanteil versorgt werden.

Bei Heizöl bleibt den Lieferbetrieben typischerweise mehr Wahlfreiheit beim Produktmix. Die Regelung ersetzt die frühere 65%-EE-Pflicht beim Heizungstausch, schreibt aber keine neue Hüllensanierung und kein neues Ausweisformular vor. Alternativen zur reinen Beimischung regeln die Absätze 3 bis 5, etwa Solarthermie, raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpen-Hybridheizungen (BGBl. 2026 I Nr. 226, § 43 Absätze 3 bis 5).

Was der Energieausweis misst: Endenergie, Primärenergie, THG

Sobald die Kennwerte getrennt betrachtet werden, zeigt sich, dass nur der Endenergiekennwert die Klasse von Wohngebäuden bestimmt. Der Energieausweis weist unter anderem den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, den Primärenergiebedarf und die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen aus. Für Wohngebäude ergibt sich die Energieeffizienzklasse nach § 86 Absatz 2 unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2 § 86 Absatz 2).

Primärenergie- und Treibhausgasangaben bleiben sichtbar und sind für Nachhaltigkeitsvergleiche relevant. Auf die Skala von A+ bis H haben diese beiden Angaben bei Wohngebäuden jedoch keinen Einfluss. Wer fragt, ob die Biotreppe die Klasse ändert, muss deshalb zuerst klären, ob sich der Endenergiekennwert ändert. Ob ein Brennstoff als „grün“ vermarktet wird, ist dafür nicht maßgeblich.

Kennwerte trennen: Nur der Endenergiekennwert bestimmt die Energieeffizienzklasse von Wohngebäuden, Primärenergie und Treibhausgase bleiben getrennt ausgewiesen.

Warum der Bioanteil Primärenergie und THG verändert

Fachlich ist es sinnvoll, Primärenergiefaktoren und THG-Emissionsfaktoren für Erdgas und Biomethan beziehungsweise Heizöl und Bioöl einmalig je Energieträger festzulegen und bei der Ausweisausstellung das tatsächliche Mischverhältnis zu verrechnen. Genau so ist das GModG gebaut: Ab dem 1. Januar 2027 (Artikel 2) gelten in Anlage 4 unter anderem die Primärenergiefaktoren 1,1 für Erdgas und Heizöl sowie 0,7 für Biogas, Biomethan, Bioöl und Wasserstoff; Anlage 9 nennt unter anderem 240 g CO₂-Äquivalent pro kWh für Erdgas, 310 für Heizöl und 80 für Biomethan bzw. Bioöl (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2, Anlage 4 und Anlage 9).

Ob diese Werte im Energieausweis den realen Mix abbilden, hängt davon ab, was der Aussteller ansetzt. Beim Verbrauchsausweis ist der Endenergieverbrauch nach Energieträgern differenziert zu erfassen; der Primärenergieverbrauch folgt daraus mit den Primärenergiefaktoren nach § 22 (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2 § 82 Absatz 1 und 5). Für die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen verlangt Anlage 9 die Summe der endenergetischen Mengen je Energieträger, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Emissionsfaktor (BGBl. 2026 I Nr. 226, Anlage 9 Nummer 1 und 2). Das BBSR-Portal stellt für Gemische klar: Die günstigeren Biomasse-Primärenergiefaktoren gelten nur für den energetischen Anteil der gasförmigen oder flüssigen Biomasse, nicht für den gesamten Gas- oder Flüssiggasverbrauch (GModG-Infoportal: Primärenergiefaktoren). Für Biomethan aus dem Netz knüpft § 22 Absatz 2 zudem an Massenbilanzsysteme und an die im Wärmeäquivalent entnommene Biomethanmenge an (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2 § 22 Absatz 2). Nach § 83 hat der Aussteller die Richtigkeit der Daten sicherzustellen und vom Eigentümer gelieferte Angaben sorgfältig zu prüfen (BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2 § 83).

Daraus folgt: Ein nachgewiesener oder vertraglich massenbilanziell zugeordneter Bioanteil von etwa 10% darf nicht pauschal als 100% Biomethan oder Bioöl in den Ausweis geschrieben werden. Sonst würden Primärenergie und THG „grüner“ erscheinen, als es dem Mischverhältnis entspricht. Umgekehrt verbessert eine reine physische Netzbeimischung die Ausweiskennwerte nur, soweit der Bioanteil als eigener Energieträger belegt und anteilig angesetzt wird — nicht schon durch die Schlagzeile „Bio-Gas“. Die Biotreppe in § 43 staffelt die Erfüllungs- und Nachweispflicht für bereitgestellte Wärme; die Ausweisrechnung folgt dem bilanzierten Energieträgermix, nicht einer Anpassung der Faktortabellen.

Links staffelt § 43 den Pflichtanteil an bereitgestellter Wärme; rechts stehen die festen Faktoren je Energieträger. Im Ausweis zählen nur anteilig angesetzte Mengen — nicht pauschal 100% Bio bei 10% Beimischung.

Warum sich die Effizienzklasse kaum ändert

Die Klasse bleibt stabil, solange die Endenergie nicht sinkt. Endenergie beschreibt die dem Gebäude zugeführte Energiemenge für Heizung, Warmwasser und Lüftung, unabhängig davon, ob der Lieferant Biomethan oder Erdgas ausweist. Bleiben Nutzenergiebedarf und Anlagentechnik gleich, ändert ein Energieträgerwechsel die Endenergie nicht allein dadurch, dass der Tarif als „Bio“ bezeichnet wird. § 43 verpflichtet zur Beimischung. Transmissionswärmeverlust der Hülle und Hilfsenergiebedarf der Anlage bleiben davon unberührt.

Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes verändert sich durch die Biotreppe daher typischerweise kaum, während Primärenergiekennwert und THG-Angabe mit wachsendem Bioanteil besser ausfallen können. Einen „Null-Effekt“ auf den Ausweis bedeutet das nicht. Die Wirkung betrifft aber andere Kennwerte als die vielfach erwartete Umstufung.

Heizwert und Brennwert: offener Punkt mit klarer Grenze

In der DIN/TS 18599 werden Brennstoffe brennwertbezogen bilanziert; die Endenergie im Energieausweis ist heizwertbezogen auszuweisen. Eine Tarifbezeichnung am Energieträger gleicht deshalb keine fehlerhafte Volumenbilanz aus. Für die Ausweisdarstellung wird auf den Heizwert umgerechnet; für Erdgas liegt das Verhältnis Brennwert zu Heizwert typischerweise bei etwa 1,11 (das-ingenieurbuero.com: Primärenergie und Endenergie nach DIN V 18599; dena-Leitfaden zur Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599). Netzfähiges Biomethan liegt energetisch nahe bei Methan, Rohbiogas mit niedrigerem Methangehalt verhält sich volumetrisch anders.

Ob der Wechsel von Gas auf Biomethan oder Bioöl die Endenergie in kWh verschiebt, hängt davon ab, ob die Bilanz in Energieeinheiten und mit korrekter Hs/Hi-Umrechnung erfolgt. Welche Stufe der Biotreppe gerade gilt, spielt dafür keine Rolle. Ohne belastbare Mess- oder Normquelle lässt sich nicht pauschal sagen, dass der Umstieg die Endenergie stets verändert — ebenso wenig, dass er sie nie verändert. Die Grenze ist klar: Die Biotreppe legt den Pflichtanteil fest, die Endenergie in kWh bestimmt die Klasse.

Wärmepumpe, Photovoltaik, Solarthermie: stärkere Wirkung auf Endenergie und Klasse

Eine Wärmepumpe nutzt Umweltenergie und senkt dadurch die Endenergie, nach der sich die Klasse richtet. Bei einer Jahresarbeitszahl von etwa 3 bis 4 liefert die Anlage ein Vielfaches der eingesetzten Strom-Endenergie aus Umgebungswärme. Umgebungswärme hat in Anlage 4 den Primärenergiefaktor 0,0; der Stromanteil wird mit dem netzbezogenen Faktor bewertet. Im Bedarfsausweis folgt die Endenergie aus der Gebäudesimulation nach DIN/TS 18599 (das-ingenieurbuero.com: Ablauf der Berechnung). Im Verbrauchsausweis zeigt sich die Wirkung, sobald die gemessenen Jahre die neue Anlage abbilden. Die Primärenergiefaktoren stehen in Anlage 4 (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Photovoltaik und Solarthermie verändern ebenfalls die Endenergie- und Primärenergiebilanz, weil sie Wärme oder Strom vor Ort bereitstellen. Im Vergleich zu einer reinen Bio-Beimischung in einem Gas- oder Ölkessel wirken diese Techniken stärker auf die energetische Bilanzierung und damit auf die energetischen Gebäudeeigenschaften, die der Energieausweis abbildet, und nicht nur auf die Brennstoffrechnung.

Mehr zur Klassenwirkung der Wärmepumpe: So wirkt sich eine Wärmepumpe auf den Energieausweis aus. Warum die Klasse nach dem Einbau dennoch nicht immer „grün“ wirkt: Wärmepumpe und Energieausweis: Warum die Klasse nicht immer grün ist. Zur Kosten- und Biotreppe-Einordnung beim Tausch: Heizungstausch: Gas, Öl, Pellets oder Wärmepumpe.

Was Eigentümer und Fachpublikum daraus ableiten

Eigentümer und Fachpublikum ordnen das Thema am sichersten über die Kennwerttrennung und die Anlagentechnik ein, statt der Schlagwort-Debatte zur Biotreppe zu folgen. § 43 gilt bei Neu-Einbau ab dem Einbaudatum verbindlich, führt aber nicht automatisch zu einer besseren Effizienzklasse. Steht eine Modernisierungsentscheidung an, zählen Hülle, Wärmeerzeuger und erneuerbare Erzeugung vor Ort stärker als der Pflichtanteil Biomethan allein.

Wer Biotreppe und Energieausweis getrennt betrachtet, erkennt, dass die Beimischung die Energieeffizienzklasse kaum verändert, während Wärmepumpe, Photovoltaik und Solarthermie Endenergie und Klasse stärker beeinflussen. Für Einordnung und Modernisierungsentscheidungen zählt die Kennwerttrennung nach § 86 und den Anlagen 4 und 9. Ein aktueller Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis weist Endenergie, Primärenergie und Treibhausgasangaben getrennt aus.

Kurz-Check: Biotreppe und Ausweis

Biotreppe und Energieausweis einordnen

Häufige Fragen

Ändert die Biotreppe die Energieeffizienzklasse?

Bei Wohngebäuden folgt die Klasse dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch. § 43 legt den Pflichtanteil biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe fest. Solange die Endenergie gleich bleibt, ändert sich die Klasse typischerweise nicht.

Müssen Bioanteile im Energieausweis anteilig angesetzt werden?

Ja. Nach § 82 und Anlage 9 sind Endenergie, Primärenergie und THG nach Energieträgern zu differenzieren; günstigere Bio-Faktoren gelten nur für den nachgewiesenen energetischen Bioanteil, nicht pauschal für den gesamten Gas- oder Ölverbrauch.

Gilt die Biotreppe für bestehende Heizungen?

§ 43 Absatz 1 knüpft an den Neu-Einbau in bestehende Gebäude nach dem 29. Juli 2026 an. Unveränderte Bestandsanlagen fallen nicht unter diese Erfüllungs- und Nachweispflicht. Marktseitig können sie dennoch über den gelieferten Brennstoff — besonders im Gasnetz — von steigenden Bioanteilen mitprofitieren.

Warum wirkt eine Wärmepumpe stärker auf Endenergiekennwert und Energieeffizienzklasse im Energieausweis?

Eine Wärmepumpe nutzt Umweltenergie, sodass die Strom-Endenergie über die Jahresarbeitszahl deutlich unter dem Nutzenergiebedarf liegen kann. Das senkt den Endenergiekennwert und kann damit die Energieeffizienzklasse verbessern.

Zählt Biomethan im Bedarfsausweis?

Ja, aber nur für den massenbilanziell oder sonst belegten Biomethananteil. Der Rest bleibt Erdgas; die Klasse bleibt an die Endenergie gebunden.

Redaktionelle Einordnung: Biotreppe und Energieausweis

Die Biotreppe legt den Pflichtanteil biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen fest. Sie schreibt keine Umstufung der Energieeffizienzklasse vor. Bei Wohngebäuden folgt die Klasse dem Endenergiekennwert; Primärenergie und betriebsbedingte Treibhausgasangaben können sich mit dem Bioanteil und den Faktoren der Anlagen 4 und 9 verschieben, ohne die Skala von A+ bis H zu bestimmen.

Für eine Einordnung ist deshalb die Trennung der Kennwerte wichtig. Das Einbaudatum klärt nur, ob § 43 eine Erfüllungs- und Nachweispflicht auslöst — nicht, welcher Bioanteil tatsächlich geliefert wird. Im Energieausweis zählen Endenergiekennwert und Effizienzklasse zuerst; Primärenergie und Treibhausgasangaben folgen dem bilanzierten Energieträgermix, unabhängig davon, ob die Anlage unter die Biotreppe fällt. Steht ein Heizungstausch an, zählen Hülle, Wärmeerzeuger und erneuerbare Erzeugung vor Ort stärker als die reine Bio-Beimischung.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Faktoren und Ausweisregeln des Artikels 2 deutschlandweit. Für belastbare Zahlen bleiben ein aktueller Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis die Referenz; dabei spielt die Biotreppe trotz medialer Aufmerksamkeit für den Energieausweis eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.